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Zahnärzte für Implantologie

Jeder Zahnarzt darf Implantate setzen, sofern er eine spezielle Ausbildung an einer Fachgesellschaft für Implantologie absolviert hat. Er kann dann Titel verwenden wie beispielsweise „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ oder „Spezialist Implantologie“.

Über eine weitreichendere, fundierte Ausbildung verfügen Zahnärzte, die den Master für Implantologie oder Oralchirurgie erworben haben oder gar als Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen ein Doppelstudium Zahnmedizin und Humanmedizin abgelegt haben.


Erfahrung und technische Ausstattung sind wichtig

Entscheidend ist nicht unbedingt allein ein erworbener Titel. Für den Patienten wichtiger ist, ob der Zahnarzt über große Erfahrung verfügt, wie viele Implantate er bisher gesetzt hat und über welche technische Ausstattung die Praxis verfügt.

So können zwar einzelne Implantate oft erfolgreich konventionell gesetzt werden, handelt es sich jedoch um mehrere Zähne oder um die Versorgung eines zahnlosen Ober- oder Unterkiefers, ist es empfehlenswert, einen Implantologen aufzusuchen, der moderne computergestützte 3D-Verfahren unter Einsatz von Bohrschablonen anwendet und über das Know-how zu unterschiedlichen Implantat-Konzepten verfügt.
 

Eine perfekte Implantatplanung, die u.a. auch die Beurteilung von Knochenqualität und idealer Implantatposition umfasst, erlaubt ein präzises, minimal-invasives Vorgehen bei größtmöglicher Sicherheit und gewährleistet gute funktionelle und ästhetische Ergebnisse.
 

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